Wegekonzept Nationalpark Schwarzwald

Das kalte Herz

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2. Nächstes Thema: Auerhuhn

Das Auerhuhn. Au Backe. „Wieso ,Au Backe‘, Herr Böhm?“ — Nun ja. Mensch und Tier kommen fast überall im Wald auf gleicher Fläche irgendwie miteinander aus. Wildschwein und Mensch, Fuchs und Mensch, Eichhörnchen und Mensch, neuerdings sogar auch wieder der Wolf: Irgendwie kriegen das beide Seiten – auch mit einem gut Maß Respekt – schon hin. Es gibt da aber eine Ausnahme: Das Auerhuhn. Das Auerhuhn hat ein extrem leicht störbares Balzverhalten und braucht für seine Brutreviere sehr große Flächen „ruhiggestellten“ Waldes. Zweifelsohne ist es da naturschutzfachlich sinnvoll, Wanderwege großräumig zu sperren. Das leuchtet ein. Damit ist das Auerhuhn aber zugleich ideal geeignet, anderweitig naturschutzfachlich nicht begründbare Wegsperrungen legitimieren zu können: Auerhuhn her – Weg weg. Nun soll aber ein Nationalpark auch für den Menschen naturnah betretbar und erlebbar sein. So wird das Spannungsfeld Naturschutz – Mensch geradezu künstlich heraufbeschworen.

Auerhuhn schützen, selbstverständlich. Vorsicht aber, sollte der Auerhuhnschutz sekundär sein und die eigentliche Absicht ist die „Wegruhigstellung“. Auch in der Sächsischen Schweiz wurde der Auerhahn ursprünglich im Nationalparkprogramm genannt und über eine Wiederansiedelung nachgedacht. Wildbiologen haben dann aber die für eine erfolgreiche Wiederansiedlung erforderlichen Habitatsumfänge ermittelt. Drei Brutpaare sind da nämlich wenig hilfreich. Genetisch stabile Populationen gehen so ab etwa 50 Brutpaare los. Dafür hätte man aber die gesamte Sächsische Schweiz komplett vom Wanderer räumen müssen. Das war dann doch nicht zu machen.

Vorsicht also, wenn ein Weg mit dem Argument „Auerhuhn“ gesperrt werden soll. Dennoch sind Lösungen möglich. Nun balzt der Auerhahn ja nicht immer. Anstatt permanenter kompletter großräumiger Gebietssperrungen können vielleicht auch zeitweilige Sperrungen ausreichen. Dies wird von den Wanderern durchaus akzeptiert.

Das stand da seinerzeit übrigens schon auf der Nationalparkseite „Informieren/Hintergrundinfo“: „Grundsätze“/„Maßnahmen“/„Saisonale Freigabe/Sperrung“ (https://www.schwarzwald-nationalpark-im-dialog.de/nationalpark/de/home/informieren#Hintergrund, 25.01.2017). Wenn die Balzzeit vorbei ist, wird eine Wegsperrung wieder aufgehoben, der Weg vom Seekopf zum Überzwercher Berg wäre dann wieder benutzbar. Man bräuchte den Weg also überhaupt nicht total verbieten.

Fortsetzung: Was ist der Unterschied zwischen einem bestehenden Weg und einem ausgeschriebenen Weg?


25.01.2017 Initial
31.01.2017 Auerhuhn-Link
24.11.2018 Linktest, der Hintergrundlink ist verschwunden.
15.08.2019 Durchsicht, „responsiviert“

 

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