Wegekonzept Nationalpark Schwarzwald

Das kalte Herz

Hauptseite
Vorige Seite
Nächste Seite

6. Juristischer Exkurs

Mit den „bestehenden“ und „ausgeschriebenen“ Wegen hat es noch eine andere Bewandnis. Wir leben ja in keiner Bananenrepublik, in der Don Haziendo einfach so die Wege verbieten kann, wie er will. Eine Nationalparkverwaltung ist an gewisse Vorschriften gebunden, was ja auch richtig ist. Um einen Weg zu sperren, muss ein Bescheid ergehen oder eine Allgemeinverfügung erlassen werden. Erst wenn diese Bestandskraft erlangt haben, ist der Weg auch wirksam gesperrt. Mit der Bestandskraft ist es allerdings nicht ganz einfach, denn wenn man von einem Verwaltungsakt betroffen ist, kann man dagegen in Widerspruch gehen. Dazu hat man meist 4 Wochen Zeit. Wenn da viele betroffene Wanderer in Widerspruch gehen, könnte es schwierig werden, den Verwaltungsakt aufrecht zu erhalten. Die Sperrung könnte dann im Widerspruchsverfahren kassiert werden. Das wars dann mit dem schönen Wegverbot.

Jetzt nun kommen die „bestehenden“ und die „ausgeschriebenen Wege“ ins Spiel. Indem man es so hindreht, dass alle „bestehenden Wege“ automatisch als verboten gelten, müssen die nun nicht mehr mit einer umständlichen und angreifbaren Verwaltungsverfügung gesperrt werden. Die werden da so flugs gleich mal alle als schon von vornherein als gesperrt festgelegt. Und zwar vollständig, ohne Ausnahme.

Das ist viel einfacher und unbürokratischer. Nun läuft es andersherum, per Verwaltungsbescheid wird ein „bestehender Weg“ zum „ausgeschriebenen Weg“ hochklassifiziert. Wobei man sich den Firlefanz mir dem Bescheid dann auch noch ganz schenken kann, denn die Wanderer werden ja nicht so dumm sein, gegen einen hochklassifizierten Weg in Widerspruch zu gehen. Damit der Weg etwa schön verboten bleibt. Statt Frust über eine Wegsperrung kommt so Freude auf, dass ein Weg erlaubt worden ist. Einwandfrei.

Das Verfahren vereinfacht sich ungemein: Wegweiser weggemacht und schon ist der Weg dicht. Weg weg. Dann müssen lediglich noch die Wandervereine darauf getrimmt werden, dass denen nicht etwa einfällt, an verbotenen Wegen Wegemarkierungen dran zu machen. Selbstverständlich dürfen nur noch Wegemarken an „ausgewiesene Wege“ drangemalt werden. Ist schon so angedacht:

https://www.schwarzwald-nationalpark-im-dialog.de/ecm-politik/nationalpark/de/home/informieren#FAQ
https://www.schwarzwald-nationalpark-im-dialog.de/ecm-politik/nationalpark/de/home/informieren#FAQ

Genau das ist die Umkehr der Wegsperr-Ausschilderungslast. Genial, einfach und total unbürokratisch.

Weiterhin führt das Umweltministerium aus (https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/kommentieren/lp-15/nationalparkgesetz/stellungnahme-des-ministeriums/, 26.01.2017): „Es ist ausdrücklich vorgesehen, dass Vereinigungen wie der Schwarzwaldverein, die die Wanderwege bisher betreuen, dieses Engagement aufgrund einer Vereinbarung mit der Nationalparkverwaltung auch nach Inkrafttreten des Gesetzes fortführen können.“ So wünschenswert dies wäre, es könnte freilich sein, dass nun die Motivation des Schwarzwaldvereins bissl nachlässt. Bisher war die Wegemarke Freude, Orientierung, ein Zeichen von Heimatliebe und Landschaftskenntnis. Jetzt stellt die Wegmarke einen virtuellen Zaun dar, die Weglinie ist rechts und links des Weges eingekoppelt, ein „ungenehmigtes Abbiegen“ stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Auch wenn man bisher den Weg kaum verlassen hat: Man hätte es tun können, wenn man es gewollt hätte. Das ist nun vorbei. Der Wegewart ist nicht länger Wegerschließer, sondern Mitwirkender beim Wegverbieten. Es könnte sein, dass sich nun manch ein Wegewart, für den es bisher eine Freude war, den Menschen die Natur zu erschließen, vorkommt, wie der Hilfssheriff der Waldpolizei. Ob das dem Ehrenamt zuträglich ist?

Ratz batz ist so ein Wegenetz phantastisch ausgedünnt. Auf so was muss man erstmal kommen. Es könnte dann so aussehen:

Quelle: Axel Mothes, Halle
„Bestehende Wege“ und „ausgeschriebene Wege“ im Nationalpark Sächsischen Schweiz. Allerdings heißen die „ausgeschriebenen Wege“ bei uns „gekennzeichnete Wege“. Karte: Axel Mothes, Halle/Saale

So, und nun ist das Konzept fertig und durch und nun kann „umgesetzt“ werden ...

 


26.01.2017 Initial
24.11.2018 Link Umweltministerium nicht mehr erreichbar

Zum Seitenanfang