NSG-Grenzen im Kleinen Zschand

Wie war das eigentlich früher? Bis 1961 konnte man tatsächlich noch ganz beliebig im Kleinen Zschand herumwandern und es gab nicht einmal ein Gesetz oder eine Vorschrift, die das Verlassen der Wege regelte oder untersagte, ja, man konnte sogar vom Weg abweichen um zum Beispiel Beeren oder Blumen auch mitten im Wald zu pflücken.

  • 1961 wurde das Naturschutzgebiet Großer Winterberg gegründet, zunächst ein relativ kleines Gebiet, wegemäßig gut erschlossen, so dass das damit verbundene Wegegebot quasi keine Einschränkung bedeutete.
  • 1966 wurde das NSG erweitert, aus dem NSG Großer Winterberg wurde das NSG Großer Winterberg und Zschand. Man durfte zwar immer noch auf allen Wegen wandern, aber Pilze und Beeren sammeln ging nun wohl doch eher nicht mehr.
  • 1979 wurde das Totalreservat Böses Horn geschaffen. Klar, hier brütete der Uhu, dagegen gab es nichts einzuwenden. Es erfolgte ein flächendeckendes Betretungsverbot, einige Gipfel wurden gesperrt. Das Gebiet war weitgehend unwegsam und im angrenzenden Naturschutzgebiet durfte man die Wege ja auch nicht verlassen ...
  • 1986, gab es erneut Erweiterungen des Naturschutzgebietes, in den Poblätzschwänden und den Pechofenhörnern. Flächenmäßig nicht bedeutend, klar, der größte Teil war ja sowieso schon Totalreservat, also keine allzu große Einschränkung für den Naturliebhaber.
  • Stand etwa 1990 bis 2000: Mit der Nationalparkgründung wurde das alte NSG zur neuen Kernzone. Natürlich ist die Kernzone auch wieder etwas größer, als das alte Naturschutzgebiet, aber nur ein kleines unbedeutendes Stück bis zu Försters Loch.
  • 2003 gab es ein Anhörungsverfahren in Sachen einer neuen Nationalparkverordnung. Hoppla, Kernzone, nun bis zum Kleinen Winterberg?! Na, liebe Wanderer, eine kleine marginale Ausrundung, das bedeutet nun wirklich keine nennenswerte Einschränkung. Nebeneffekt ist allerdings, dass nun der Obere Fremdenweg und der Kleine Winterberggipfel nun nicht mehr zugänglich sind. Dagegen hat übrigens der Sächsische Bergsteigerbund am 17.03.2009 auf der Wegekommissionssitzung protestiert. Kinder: Zu spät. Tierisch verboten. Weg weg.
  • Nachtrag 16.03.2010. Wegekommissionssitzung beim Umweltministerium in Dresden. Der Nationalparkchef Dr. Stein beschwert sich über das seiner Meinung nach zu starke Begängnis auf kleinen Wegen und Pfaden. So sei seiner Meinung nach keine „flächendeckende Ruhigstellung“ möglich. Hoppla!? - flächendeckende Ruhigstellung? Sonst hat es doch immer geheißen, dass alle Teillandschaften der Sächsischen Schweiz begehbar bleiben und eine flächendeckende Ruhigstellung überhaupt nicht beabsichtigt sei ...

    Nachtrag 10.02.2016: In der Wegekommissionssitzung vom 27.10.2015 wurde der obere Winterbergweg wieder freigegeben. Ein kleiner Erfolg, der der im Wesentlichen der Hartnäckigkeit von Ulli Voigt und Peter Rölke zu danken ist, die da immer wieder nachgehakt haben.

    Was waren hier doch einstmals für viele kleine herrliche Fußsteige und Naturpfade, auf denen unbeschwert gewandert werden konnte: Himbeergründel, Hintergründel, Gleitmanns Loch, Försters Loch, Schusters Loch. Jetzt gibt es mit dem Heringsloch nur noch eine einzige markierte Wegführung durch den gewaltigen Talkessel des Kleinen Zschandes.

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