Studie Naturbewusstsein 2013
Naturbewusstsein 2013 – Entgegnung zu einer Studie des Bundesamtes für Naturschutz

Wie uns Wegverbote untergeschoben werden.

Zusammenfassung

Die Studie scheint zu zeigen, dass die überwiegende Mehrheit der Wandernden weitgehende naturschutzfachliche Einschränkungen befürwortet. Demnach wollen Wanderer/Wanderinnen lediglich „auf bestimmten Wegen“ wandern und dies „unter fachkundiger Führung“. Abgefragt wurde aber lediglich, ob man „auf Wegen“ und „unter Führung“ wandern möchte. Die Antworter haben also lediglich ausgesagt, dass sie das Wandern auf Wegen befürworten (also durchaus allen Wegen) und dass sie durch irgendeine Wanderleiterin/irgendeinen Wanderleiter geführt werden wollen (die sehr wohl dem Bekanntenkreis oder der Wandergruppe entstammen können). Die Attribute „bestimmt“ bzw. „fachkundig“ werden erst bei der Auswertung nachträglich hinzugefügt. Damit wird der Antwortsinn verfälscht. Indem „Wege“ zu „bestimmten Wegen“ werden, scheinen die Antworter einer Wegeauswahl und damit naturschutzfachlichen Wegverboten zuzustimmen. Indem die „Führung“ zu einer „fachkundige Führung“ wird, scheinen die Antworter eine naturschutzfachliche Führungsaufsicht zu legitimieren. Beides ist jedoch unzutreffend. Eine tatsächliche Zustimmung der Wandernden zu Wegverboten oder einem Begleiterfordernis ist nicht erkennbar.


Ausführliche Textanalyse

Im April 2014 hat das Bundesamt für Naturschutz eine bemerkenswerte Studie „Naturbewusstsein 2013“ veröffentlicht. Diese enthält methodische Fehler, mit denen dann Urteile über das Verhalten des Menschen in der Natur begründet werden. Dies hält einer wissenschaftlichen Kritik nicht stand. Wir müssen also ein wenig widersprechen.

Naturbesußtsein 2013 (BfN), S. 1

http://www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/themen/gesellschaft/Naturbewusstsein/Naturbewusstsein_2013.pdf

Es ist dies eine repräsentative Umfrage. Es geht um Natur und Wildnis. Hier sagen uns aber nicht Naturschutzfachleute, was Natur ist und wie wir uns in der Natur verhalten sollen. Vielmehr wird unsere eigene Meinung über Natur und Wildnis ergründet. Mir hat es besonders Frage A 2.6 angetan. Die Gretchenfrage, sich wie folgt formulieren lässt:

„Gestatten wir es uns eigentlich selbst noch, einfach so in die Natur rauszugehen?“

Im Vorwort der Präsidentin, Frau Prof. Dr. Beate Jessel kommen da auf Seite 7 schon einmal Zweifel auf:

„Hier zeigt sich für mich zum einen der Wunsch der Bevölkerung, mit einer Form der Natur in Kontakt zu treten (...) zum anderen scheint aber bei den meisten Menschen auch ein Bewusstsein dafür vorhanden zu sein, dass ein solcher Kontakt nur unter bestimmten Voraussetzungen geschehen kann. (...) Dass auch dies von den Menschen erkannt wird, wird darin deutlich, dass sich nur eine Minderheit von 11 Prozent für einen ungehinderten Zugang ausspricht, 35 Prozent hingegen einen Zugang zu Wildnis nur auf bestimmten Wegen wollen und weitere 33 Prozent es begrüßen würden, wenn ein Kontakt mit Wildnis nur mit einer fachkundigen Führung ermöglicht würde.“

 

Na, dann mal ran an den Textteil

Naturbewußtsein 2013 (BfN), S. 29 S. 29

Das lesen wir uns einmal ganz genau durch.

„Auf vorhandenen Wegen sind bisher alle potenziellen Wildnisgebiete zu betreten (Wegegebot). ...“

Einwandfrei. Der Wanderer will raus in die Natur. Prima. Und er läuft da eben einfach die Wege lang, die es da gibt. Da die Studie Wildnis über weite Strecken mit „Nationalpark“ gleichsetzt, bleiben wir gern auf den vorhandenen Wegen. Das ist das sogenannte allgemeine Wegegebot. Wird in einem Nationalpark gewiss allgemein akzeptiert. Weiter:

„16 Prozent der Deutschen sind der Meinung, dass die hiesige Wildnis für Menschen überhaupt nicht zugänglich sein sollte, ...“

... okay, diese 16 % lassen wir mal außen vor. Sind vielleicht Leute, die nie rausgehen ...

„während 79 Prozent sich für irgendeine Form des Zugangs aussprechen ...“

79 % – das ist ja wunderbar. Wir freuen uns an der Natur, sind Teil der Natur, halten unser Sein in der Natur für ganz wichtig. Das wird übrigens in anderen Abschnitten der Studie eindrucksvoll bestätigt werden.

„5 Prozent haben dazu keine Meinung (Abbildung 7) ...

... okay, auch das bleibt außen vor ... nun wird es aber langsam brisant, denn mit ...

„Wichtig ist aber die Form des Zugangs: Nur 11 Prozent sind für einen gänzlich ungehinderten Zugang, ...“

... schleichen sich erstmals Formulierungen ein, die den „gänzlich ungehinderten Zugang“ nicht mehr als etwas völlig Selbstverständliches ansehen. Obwohl es doch eigentlich etwas völlig Selbstverständliches sein sollte, „gänzlich ungehindert“ in die Natur zu dürfen. Oder etwa nicht? Jaja, so geht es los. Putzig übrigens, dass man sich dafür schon fast entschuldigen zu müssen glaubt. Weiter ...

„35 Prozent wollen diesen nur auf bestimmten [sic] Wegen erlauben und 33 Prozent sprechen sich für einen Zugang mit Führung aus. ...“

Das wird durch ein Diagramm veranschaulicht:

Naturbewußtsein 2013 (BfN), S. 29 S. 29

Schlusssatz:

Will man allen Positionen etwas bieten, spräche dieses Ergebnis für die Einrichtung von abgestuften Zugangsrechten und -möglichkeiten zu verschiedenen Wildnisgebieten.

„Abgestufte Zugangsrechte“. Was mag das sein? Könnte es also sein, dass da vielleicht einer Sperrung von Wegen der Boden bereitet wird?

 

Moment mal

Halt: Steht da „Zugang auf Wegen? Oder „Zugang auf bestimmten Wegen?“ Wir halten den Unterschied für wichtig, Euer Ehren.

Denkt man bei der Antwortmöglichkeit „Zugang auf Wegen“ daran, dass man damit Sperrungen von Wegen legitimieren würde? — Nein, wohl kaum. Wenn wir gefragt werden: „Wie stellen Sie sich vor, wie der Zugang zum Nationalpark Sächsische Schweiz erfolgen soll?“ und wir wählen die Antwortvorgabe „Zugang auf Wegen“: Dann haben wir doch nicht irgendwelchen Wegsperrungen zugestimmt. Dann haben wir lediglich ausdrücken wollen, dass wir da auf den vorhandenen Wegen gehen und nicht irgendwie quer durch den Wald laufen.

Würde man aber vielleicht bei einer Antwortvorgabe „Zugang auf bestimmten Wegen“ daran denken, dass es da irgendwie bestimmte erlaubte Wege — und damit auch bestimmte nicht erlaubte Wege geben könnte? — Ja, gewiss. Wenn wir lesen, dass die da in einer Studie gefragt haben: „Wie stellen Sie sich den Zugang zum Nationalpark Sächsische Schweiz vor?“ und die Antwort heißt da „Zugang auf bestimmten Wegen“: Natürlich schließt das ein, dass da in irgendeinem Verfahren (das dann sicher der Nationalparkverwaltung obligt) Wege mit „Einschränkungen von Zugangsrechten“ belegt werden. Also durchaus verboten werden können. Denn natürlich beschreibt „Weg“ eine Gesamtmenge Wege, „bestimmter Weg“ hingegen nur eine Teilmenge. Was da nicht drin ist, kann dann durchaus verboten sein.

Genau das ist der feine Unterschied zwischen „Zugang auf Wegen“ und „Zugang auf bestimmten Wegen“.

 

Was wurden die Leute also tatsächlich gefragt?

Wir finden die Fragestellungen im Anhang der Studie und schlagen auf Seite 80 nach. Frage A 2.6. Im Fragebogen steht „Zugang auf Wegen“:

Naturbewußtsein 2013 (BfN), S. 80 S. 80

In dem auswertenden Text sind das dann „bestimmte Wege“:

Naturbewußtsein 2013 (BfN), S. 80 S. 29

Die haben da also 2000 Leute nach „Wegen“ gefragt. Und bei der Auswertung der Antwort, tut man dann so, als ob nur „bestimmte Wege“ gemeint gewesen wären. Da wurde dem neutralen deutschen Durchschnittsantworter also eine Gesamtmenge Wege vorgegaukelt. Die vorhandenen Wege. Seine Antwort wird aber als auf eine Teilmenge bezogen gewertet. Die „bestimmten Wege“ sind nicht mehr alle Wege.

Womit sich, mathematisch ausgedrückt, automatisch eine Komplementmenge ergibt. Die Komplementmenge zu den „bestimmten Wegen“, die man bewandern darf, sind nun genau diejenigen Wege, die man nicht bewandern darf. Raffiniert, denn das wird dem Leser der Studie ja so überhaupt nicht gesagt. Für den steht eben bloß einmal plötzlich das Wörtchen „bestimmt“ da.

 

Methodisches Intermezzo

Wir arbeiten das jetzt ein wenig deutlicher heraus. Zunächst mal folgende „Zugänglichkeitsgruppen“:

 

Was bedeutet das nun?

Nun, Zugang auf Wegen bzw. Zugang auf bestimmten Wegen, das ist offenbar etwas völlig Unterschiedliches:

Naturbewußtsein 2013 (BfN), S. 29 S. 29

Mit dem Wörtchen „bestimmt“ ist es ein Zugang auf bestimmten Wegen. Es ist dies das, was die Studienverfasser den Leser herauslesen lassen. Es wird der Eindruck erweckt, der Antworter hätte hier durchaus das „strenge Wegegebot“ akzeptiert, also ein Verbot aller Wege, die nicht den „bestimmten Wegen“ angehören. — Wir summieren als Befürworter von derartigen weitreichenden Einschränkungen/Verboten: 35 % „Zugang auf bestimmten Wegen“, 33 % „Zugang mit [fachkundiger*)]Führung“, 16 % „kein Zugang“. Das ergibt zusammen 84 %.

Die Studienverfassser erwecken den Eindruck, dass 84 % der Menschen mit weitreichenden Einschränkungen/Verboten einverstanden wären.

Ohne das Wörtchen „bestimmt“ ist es aber nur ein Zugang auf Wegen. Das ist die Antwort, die die Befragten tatsächlich gegeben haben. Es ist dies übrigens das „größte Tortenstück“ im Diagramm, 35 %, also die Antwort auf Frage A 2.6, die am häufigsten kam. Die Gruppe befürwortet also tatsächlich das allgemeine Wegegebot, die Benutzbarkeit aller vorhandenen Wege. Eine stillschweigende Zustimmung zu Wegsperrungen ist hier nicht erkennbar. — Aber auch die 33 % der Wandernden, die mit „Führung“ jemanden aus dem Wandergruppe verbinden*), haben doch keiner Sperrung zugestimmt. Macht zusammen 68 %. Dazu noch die 11 % „ungehinderten Zugang“ Wählenden hinzurechnen, ergibt 79 %. Gleiche Daten – völlig andere Interpretation:

79 % der Menschen lassen also nicht erkennen, dass sie mit irgendwelchen Wegverboten einverstanden wären.

So kehrt sich der Sinn der Antworten vollkommen um. Infolge von Unschärfen bei der Fragestellung und Falschinterpretationen bei der Auswertung können 35 % (Sind es „Wege“ oder „bestimmte Wege“?) + 33 % (Ist es eine allgemeine „Führung“ oder eine „fachkundige Führung“?) = 68 % völlig unterschiedlich interpretiert werden. Damit ist das Studienergebnis freilich einigermaßen wertlos.

Nur – wer liest die Studie schon so gründlich?

 

Der Weg in die Öffentlichkeit

Aber wer schlägt schon hinten in der Methodik nach? Freilich, sobald das Attribut „bestimmt“ erst einmal an die Wege geklebt wurde, bleibt es dran. Die „bestimmten Wege“ pflanzen sich fleißig fort:

Zunächst wandern sie aus dem Text (S. 29) in die Zusammenfassung und Empfehlungen, (S. 8).
Dabei wandelt sich übrigens auch die Überschriftenaussage von S. 29 („unterschiedliche Meinungen“) überraschend in „ein klares Meinungsbild“.
Aus den Zusammenfassungen und Empfehlungen geht es dann hinein in das Vorwort der Präsidentin, (S. 7).
Aus dem Vorwort der Präsidentin geht es in die Presse-Kurzfassung (in dieser S. 3).
Das liest sich dann wie folgt:

„In der Befragung sprechen sich je ein Drittel der Befragten entweder für einen Zugang auf bestimmten Wegen oder mit Führungen aus.“ (Süddeutsche Zeitung, 28. April 2014)

„Naturschutz wird in der Öffentlichkeit auch mit Einschränkungen und Verboten in Verbindung gebracht und zu Überraschung aller sagen die meisten Deutschen: Ja, da stimmt aber da ist gar nicht schlimm, vielleicht sogar notwendig.“ (Detlef Reepen, Bayerischer Rundfunk, 2. Mai 2014)

Wie bitte? Gar nicht schlimm? Das ist etwas ganz ganz Schlimmes! Handelt es sich doch um nicht weniger, als unser Sein-Dürfen in der Landschaft auszuhebeln. Hier wird versucht, ein Wanderweg-Genehmigungserfordernis und eine Wander-Begleitschutzpflicht politisch zu etablieren. Wie naturentfremdet schätzt man uns Deutsche eigentlich ein – dass wir allen Ernstes annähmen, der Aufenthalt von Menschen in der Landschaft wäre für die Natur so gefährlich, dass wir für Wanderwege eine Art Typzulassung von einer Art „Wanderweg-Zulassungsstelle“ bräuchten. Und für das Draußensein in der Wildnis Lotsen von einer Art „Wander-Schifffahrtsamt“ anzufordern hätten? — Und auch wenn die Studie betont auf Naturschutz-Vorranggebiete (Großschutzgebiete, Nationalparks, Wildnisschutzgebiete) abgestellt ist, sie greift weiter. Es soll mehr Wildnis in Deutschland werden (was ja zu begrüßen ist). Aber auch Naturschutz-Vorranggebiete sollen doch unsere Naturverbundenheit stärken. Und Menschen nicht wie Schadstoffe oder hochgefährliche technische Anlagen behandeln: Die einer ständigen Überwachung durch Genehmigungsbehörden bedürfen. So eine Denk-Art ist ein ganz ganz schlimmer Irrweg liebes Bundesumweltministerium. Reaktorsicherheit kann man vielleicht so machen. Naturschutz bitte nicht.

 

Böhm, machen Sie sich nicht so heiß!

Das klingt ja glatt wie eine Verschwörungstheorie. Naturschutz, KGB, dänischer Geheimdienst, bayerischer Rundfunk. Böhm, Sie haben ja schon Schweißperlen auf der Stirn. Dabei haben die das in dem Büro, das die Studie gemacht hat, blos mal von einem Praktikanten abtippen lassen. Copy und Paste. Da war das „bestimmt“ da eben blos mal nicht mitmarkiert gewesen. Click weg, Click wieder da. Passiert an jedem Computer tausendmal. Das ist alles.

Blasen Sie sich deswegen doch nicht so auf.

Hm, vielleicht. Mag sein.

Eben. Und überhaupt. Es ist geht da ja um Wildnis, Nationalparks, Großschutzgebiete, also mit besonderer Bedeutung des Naturschutzes. Da ist es doch wohl normal, wenn da mal ein vorhandener Weg als einzelne Artenschutzmaßnahme gesperrt wird.

Nein, selbstverständlich ... dagegen ist nichts einzuwenden ... trotzdem, ich weiß nicht so recht ...

Da hat es mal eine Diplomarbeit gegeben, Neumeyer, „GIS-gestütztes Wegemonitoring am Beispiel des Nationalparkes Eifel“, Geographie Uni Trier 2001. Die haben da so Wege am Computer eingetippt, und dann ... Reduktionsszenario A ... da waren dann 19,7 % der Wege verschwunden ... und Reduktionsszenario B ... da waren dann 46,8 % der Wege weg. Tabelle 9.10 auf Seite 121, wer es nicht glaubt. Das ist doch keine einzelne Artenschutzmaßnahme mehr. Sondern flächendeckende Aussperrung des Menschen.

Und da gab es mal einen Wegeplan für den Nationalpark Harz, 2008 bis 2011. Die haben die Wege nicht nur gesperrt, sondern auch noch weggebaggert. „Wegeböschungskantenbrechung mit Naturhang-Nachmodellierung.“ So etwas dient doch nicht der Ansiedlung des Luchses. Sondern der Vergrätzung des Menschen.

Und was unseren Nationalpark Sächsische Schweiz anbetrifft, hier war ich ja bis zu meiner „Exmatrikulation wegen Unbotmäßigkeit“ selbst jahrelang Mitglied in der Nationalpark-Wegekommission. Was in der Studie die „bestimmten“ Wege sind, ein Schalk, wer da vielleicht an die „gekennzeichneten“ Wege im Elbsandstein denkt.

Es sind eben nicht nur mal drei, vier, fünf kleine Wegstücke. Artenschutzgründe, solange da ein seltener Greifvogel brütet. Es geht schon – typisch und systematisch – in Richtung „großflächige Ruhigstellung“. Da gehören schnell schon einmal drei Viertel aller vorhandenen Wege nicht mehr zu den „bestimmten“ Wegen.

Gebranntes Kind scheut das Feuer. Mag sein, ich interpretiere hier manchmal übervorsichtig etwas hinein, was vielleicht doch nicht ganz so gemeint war, Frau Prof. Jessel. Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.


Schlusswort

Ich habe mich hier sehr ausführlich mit Frage A 2.6 der Studie und dem Text auf Seite 29 auseinandergesetzt. Das lag mir auf dem Herzen. Ich möchte allerdings nicht den Eindruck hinterlassen, auf den anderen 91 Seiten der Studie wären ähnliche methodische Schnitzer zu vermuten. Ich denke, das ist nicht der Fall*). Die Studie war mir insgesamt eine angenehme und interessante Lektüre von hohem Wert. Viele andere Befragungsergebnisse brachten mir neue Sichtweisen. Wo ich mich den Autoren verbunden fühle.

Kleine Fehler können passieren. Das ist nicht schlimm, solange man da keine „große Politik“ drausmacht.

Mehr Wildnis, klar Frau Umweltministerin. Und wenn Sie dabei den Menschen das Wandern auf den vorhandenen Wegen nicht verbieten, sondern darauf achten, dass Wegerechte weiterhin unangegriffen bleiben, hat das noch einen angenehmen Nebeneffekt: Sie brauchen dann „ihre“ Wildnis nicht mehr mühsam mit Studien von Fachexperten gegen politische Mehrheiten durchsetzen, sondern haben plötzlich 42 Millionen deutsche Wanderer in ihrer politischen Mehrheit mit drin. Und die Waldeigentümer nehmen wir da auch mit. Ganz viele Waldbesitzer finden ja auch die vielen alten Waldwege schön. Die aber kein Rücketraktor und kein Harvester mehr braucht. Da ist es doch eine total geniale Sache, wenn da noch Menschen die Wege entlang gehen und durch ihr Begängnis offen halten.

Also mal: Vielleicht also mal Mittel aus dem Bundeshaushalt für die Wanderwege? Okay, das ist ein anderes Thema.

 


09.05.2014.
15.05.2014 Durchsicht.
13.06.2014 (allgemeine) „Führung“ oder „fachkundige Führung“
15.07.2015 Deadlink beseitigt.
05.03.2017 Wegekommission: Es war einmal
15.08.2019 Durchsicht, „responsiviert“

Nachtrag

*) 13.06.2014. In Frage A 2.6 ist eine Antwortoption, ob man Zugang zur Wildnis „mit Führung“ präferieren würde. 33 % der Befragten wählen diese Option. Doch ist „Führung“ verschieden interpretierbar. „Klar“, sagt meine Frau, „das hätte auch ich ankreuzt. Wenn wir wandern, ist da immer einer in der Gruppe drin, der die Gegend am allerbesten kennt und der ist dann derjenige, der den Weg auswählt und vorangeht, also der Führer.“ — In der Zusammmenfassung auf S. 7 der Studie ist es dann aber eine „fachkundige Führung“. Das ist nun aber kein Wanderer aus der Wandergruppe mehr, sondern eher ein Ranger.

Kleinkram, Kaffesatzleserei? Ich denke nicht: Es ist dies eine repräsentative Studie mit wissenschaftlichem Anspruch. Und es ist ein Unterschied, ob festgestellt wird, dass sich 33 % aller Deutschen beim Wandern eine (allgemeine) „Führung“ durch Vati, Mutti oder jemandem aus der Wandergruppe vorstellen. Oder ob hier einer naturschutzfachlichen Begleitpflicht durch einen zertifizierten Naturführer oder Ranger der politische Weg geebnet werden soll. Man hätte ja einfach nur „fachkundige Führung“ in die Antwortoption reinzuschreiben brauchen und alles wäre in Ordnung gewesen (auch wenn dies vielleicht einige Antworter abgeschreckt hätte). Eins geht aber nicht: Nach „Führung“ fragen und in der Zusammenfassung dann eine „fachkundige Führung“ draus machen.

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