Der Wegekonsens aus dem Jahr 2000/2001

Lange her, doch nach wie vor gültig

Es ist gut, wenn man sich auch nach über 20 Jahren immer wieder einmal vergegenwärtigt, was der tatsächliche Inhalt des Wegekonsens von 2000/2001 gewesen ist. Denn dieser ist (eigentlich) nach wie vor gültig.

Wegekonsens

Der Wegekonsens aus dem Jahr 2000 in der Originalveröffentlichung im Mitteilungsblatt des Sächsichen Bergsteigerbundes Nr. 4/2000.

Die folgenden Wege sind damals im Einvernehmen zwischen den Wander- und Bergsportverbänden und der Nationalparkverwaltung gesperrt worden:

  1. Försterloch
  2. Schusterloch
  3. Himbeergründel (oberer Teil)
  4. Untere Westelschlüchte
  5. Jortan
  6. Auerhahnsteig
  7. Raumberweg (Kuppenweg)
  8. Alter Flößersteig zwischen Neumannmühle und Zeughaus

Der Sperrung dieser Wege zuzustimmen, war für viele Wanderer und Bergsteiger damals ein schmerzlicher Kompromiss im Rahmen der Manifestation des Nationalparks, bei dem man angenommen hat, das dies von der Nationalparkverwaltung auch wertgeschätzt würde.

Das sind die Wege, die seinerzeit gesperrt worden sind. Kein Weg mehr, kein Weg weniger. Später sind keine Wege mehr dazugekommen. Doch wie sieht es 20 Jahre später aus? Eigentlich gilt der Wegekonsens ja nach wie vor fort. Doch inzwischen gelten fast alle Wege in der Kernzone, als „irgendwie“ klammheimlich oder vermeintlich gesperrt. Doch so eine Sperrung ist eigentlich gar nicht möglich. Denn es gehörte nämlich auch auch zum Inhalt des 2000/2001 ausgehandelten Wegekonsens, dass für Wegsperrungen immer ein entsprechender Beschluss der Wegekommission erfolgen muss. Doch weitere Sperrbeschlüsse hat es niemals gegeben.

 


12.11.2022 Seite erstellt

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