Arbeitsgruppe Wegekonzeption bei der Nationalparkverwaltung

Der Grenzweg

Der Grenzweg ist kein gesperrter Weg, auch wenn die Nationalparkverwaltung dies uns allmählich so suggerieren will. Sie fordert dazu auf, Videos vom Grenzweg zu löschen und es sollen gegen Wanderer wegen „Wanderns auf verbotenem Weg“ schon Bußgelder verhängt worden sein. Hierfür kann ich keine rechtliche Grundlage erkennen. Hier meine Argumente.

Kapitel I – Grenzweg anno 2001

Lothar Hempel, seinerzeit Zweiter Vorsitzender des Sächsischen Bergsteigerbundes hat zum Wandern auf „von einer Sperrung bedrohten Wegen aufgerufen“ und 2001 eine Grenzwegwanderung initiiert. Daraufhin Bußgeld gegen Lothar Hempel. Lothar Hempel ist dagegen in Widerspruch gegangen, nach Ablehnung des Widerspruchs Klage der Bußgeldstelle gegen Lothar Hempel. Die Klage wurde abgewiesen. Lothar Hempel hat sein Recht behalten. Fazit: Der Grenzweg war 2001 keinesfalls gesperrt. Man konnte nach Herzenslust vom Großen Zschand zum Krinitzgrab wandern.

Aktenzeichen: Regierungspräsidium Dresden 65-8842.20-OWI-Hempel vom 06.11.2001

Kapitel II – Grenzweg anno 2005-10

In den Jahren 2005-2010 waren Wander-Grenzübergänge im Nationalpark in der Arbeitsgruppe Wegekonzeption bei der Nationalparkverwaltung („Wegekommission“) ein Thema. Wenn heute die Nationalparkverwaltung (NLP-V) den Eindruck zu erwecken versucht, der Grenzweg wäre gesperrt, so wird da ein Sperrbeschluss irgendwie in dieser Zeit und in dieser Arbeitsgruppe vermutet. Das ist falsch. Mehr dazu unten.

Kapitel III – Grenzweg anno 2014

In dem Artikel von Hanspeter Mayr, „Die Nationalparkverwaltung informiert: 12 neue Wanderwege im Nationalpark“ (SBB-Mitteilungsblatt 1/2014, S. 62/63) wird ausgeführt, dass „der Grenzweg nie als offizieller Wanderweg existiert hat und demzufolge auch nicht gesperrt worden sein kann.“

Moment mal, könnte das schonmal so eine Art Ausflucht sein, wenn da jemand nach einem Sperrbeschluss fragt. Auf jeden Fall Einspruch. Den Weg gibt es seit über 150 Jahren. Und natürlich Wandern da Wanderer lang. Hier ein uralter Wegnachweis:

Äquidistantenkarte 1:25000, Section Schöna. Bearbeitung durch das topographische Bureau des Königlichen Generalstabes. Erstausgabe 1878/79, currrentgestellt 1887.

Kapitel IV – Grenzweg anno 2020

2020 werden Dietmar Schubert (und andere) von der Nationalparkverwaltung aufgefordert, Videos „Grenzweg“ zu löschen. Siehe hier oder hier. Exemplarischer Text:

„Sehr geehrter Herr Schubert, der Grenzweg gehört nicht zum offiziellen Wandernetz des Nationalparks Sächsische Schweiz, das intensiv mit Wander- und Bergsportverbänden abgestimmt wurde. Wenn Sie offizielle Wanderwege verlassen, gefährden Sie sensible Sandsteingebiete, zertreten Vegetation und stören wild lebende Tiere, meist ohne dies selbst zu merken. Nur wenn Besucher sich an Wege halten, haben Tiere noch eine Chance in ihrem Lebensraum Jungtiere aufzuziehen. Wir bitten Sie hiermit, das eingestellte Video zu löschen!“

Zunächst, wer „intensive Abstimmung mit Wander- und Bergsportverbänden“ liest, denkt, aha, da gab es also Dutzende Mitgliederversammlungen in vielen Vereinen und Tausende Wanderer haben da zugestimmt, den Grenzweg zu sperren. Gar niemand hat da zugestimmt. Lediglich 2 Mitglieder des Sächsischen Bergsteigerbundes vetreten da „uns Wanderer und Bergsteiger“ zweimal jährlich nichtöffentlich im Umweltministerium in der Wegekommission, denn genau die ist da gemeint. Und zugestimmt haben die auch nicht.

In dem Text der Nationalparkverwaltung steht a) „intensiv mit Wander- und Bergsportverbänden beraten“, b) du machst natur kaputt und c) Video löschen. Also dann kann ja der Weg nur total verboten sein. Nur: Steht das da auch so geschrieben – Grenzweg verboten? Eigentlich nicht. Also, einen geschickten Texter haben die, das muss man der Nationalparkverwaltung lassen. Das ist so raffiniert formuliert, dass es dir irgendwie suggeriert wird und dass du das am Ende selber glaubst – Grenzweg, voll verboten.

 

Dokumentiert

Aber wie war das nun genau in der Wegekommission? In der Wegekommission sind Nationalpark, Forst, Gemeinden, Naturschutzverbände, Wander- und Bergsportverbände und Tourismusverband vertreten. Beschlossen werden kann nur das, wozu alle zustimmen. Nun war ich ja zu der Zeit selbst dort drin. Und ich bin mir da ziemlich sicher, da hat niemand den Grenzweg gesperrt. Der SBB nicht, die Gemeinden nicht und noch nicht einmal die Nationalparkverwaltung. Die alten Protokolle habe ich alle noch da, die sind zwar nichtöffentlich, aber es ist gestattet, auszugsweise zu zitieren um die vertretenen Bürger zu informieren. Ein Blick ins Protokoll ist insbesondere dann geboten, wenn unterschiedliche Sichtweisen abgeklärt werden müssen.

15. Sitzung: „Dr. R. unterbreitet weitere Vorschläge zur Teilnutzung des Grenzweges.“ Unstrittig ist also der Grenzweg zumindest teilweise nutzbar (Quelle: Protokoll 15. Sitzung, 06.10.2005, TOP 7, Sonstiges).

16. Sitzung: „Nach Umsetzung des Schengener Abkommens an der deutsch-tschechischen Grenze (ca. 2008 oder 2009) kann über die Einrichtung weiterer Wanderer-Grenzübergänge nachgedacht werden. Dazu sind alle Mitglieder der AG aufgerufen, Vorschläge in der nächsten Sitzung zu unterbreiten.“ Einwandfrei. Hier gehen dann die Vorschläge Schwarzes Tor, Stimmersdorfer Weg, Großer Zschand und Fremdenweg ein. (Quelle: Protokoll 16. Sitzuung, 21.03.2006, TOP 3, Umsetzung des Wegekonzeptes im NLP).

20. Sitzung: „K. weist darauf hin, dass die Leitung des NLP Sächsische Schweiz offensiv für die Öffnung des Fremdenweges eingetreten sei, die Böhmische Seite diesem Ansinnen aber nicht zugestimmt habe.“ Einwandfrei, dass unsere Nationalparkverwaltung für eine Fremdenwegs-Öffnung ist. Also kann es ja über eine Begehbarkeit der Zugangswege dorthin von deutscher Seite aus gar keine Zweifel geben. Darüber hinaus wird angeregt, dass der Sächische Bergsteigerbund noch einmal eine Wander-Grenzübergangsöffnung bei der tschechischen Nationalparkverwaltung beantragt. (Quelle: Protokoll 20. Sitzung, 18.03.2008, TOP 4, Umsetzung des Wegekonzeptes im NLP).

Auf der 20. Sitzung hatte ich außerdem vorgeschlagen, für die eigentlich in der Kernzone erforderliche Kennzeichnung eines Begehungsrechtes entsprechende Beschilderungen am Grenzweg und im Großen Zschand anzubringen. Das hat die Nationalparkverwaltung freilich abgelehnt, „da die tschechische Seite einer Fortsetzung nicht zustimmt“. Nur, ist damit der Weg gesperrt? Keinesfalls, denn dafür hätte es über eine singuläre Ablehnung durch die Nationalparkverwaltung hinaus einen Sperrbeschluss von der gesamten Arbeitsgruppe geben müssen. (Quelle: Protokoll 21. Sitzung, 14.10.2008, TOP 2, Genehmigung des Protokolls der 20. Sitzung).

22. Sitzung: Die Anfrage des Sächischen Bergsteigerbundes an die tschechischen Nationalparkverwaltung wurde beantwortet. „Dr. V. verteilt die ausführliche Antwort der tschechischen Behörden ... die tschechische Seite [steht] derzeit einer Öffnung des grenzüberschreitenden Fremdenweges ablehnend gegenüber.“ Das ist schade. Die Fremdenwes-Ablehnung impliziert aber keinesfalls eine automatische Sperrung des Grenzweges. Eine solche wäre ggf. explizit zu beschließen gewesen. Das ist aber nicht erkennbar (Quelle: Protokoll 22. Sitzung, 17.03.2009, TOP 5, Reaktion auf das Schreiben bez. Öffnung des grenzüberschreitenden Fremdenweges).

23. Sitzung: Nach der Ablehnung des Fremdenweges schlage ich als Alternative eine Öffnung der oberen Weberschlüchte zum Entenpfützenweg vor. Dies wird allerdings von der NLP-V „aus Naturschutzgründen“ abgelehnt. Es heißt aber im Protokoll: „Die AG ist sich einig, dass auch künftig versucht werden soll, eine einvernehmliche Lösung eines Überganges zum Prebischtor mit den tschechischen Kollegen anzustreben“. Damit ist unverändert Konsens, dass Wandern auf dem Grenzweg erlaubt ist. (Quelle: Protokoll 23. Sitzung, 16.10.2009, TOP 5, Beratung zur Wegeführung im Bereich Webergrotte/Entenpfützenweg).

24. Sitzung: „Dr. S. fragt nach, ob es bezüglich der Wegekonzeptes im Zschand grundsätzlichen Besprechungsbedarf gibt, da aus einigen Presseverlautbarungen die Unzufriedenheit mancher Bergsteiger und Wanderer mit der momentanen Situation hervorgehe. Nach kurzer Diskussion wird klar, dass die derzeitige Lösung auf allgemeine Akzeptanz stößt und grundsätzlicher Überarbeitungsbedarf nicht besteht (ausgenommen Grenzweg).“ Hier hat insbesondere der Sächsische Bergsteigerverband einer Sperrung des Grenzweges nicht zugestimmt. Das „(ausgenommen Grenzweg)“ wurde übrigens erst als Protokolländerung in der 25. Sitzung (dort TOP2) eingefügt. Es war also ein gewisser Kampf. Seit dem gilt der Grenzweg als „ungelöstes Problem“ oder „offene Frage“. (Quelle: Protokoll 24. Sitzung, 16.03.2010, TOP 3).

 

Zusammenfassung

Von 2005 bis 2010 waren Wander-Grenzübergänge, exemplarisch der Fremdenweg oberhalb Prebsichtor ein fast ständiges Thema in der Wegekommission. Der Fremdenweg wurde auch von der deutschen Nationalparkverwaltung ausdrücklich befürwortet, wobei es keinen Zweifel an den Begehungsrechten der entsprechenden Zugangswege – und einer davon ist der Grenzweg – gegeben hat. Zur Ablehnung (bedauerlicherweise sämtlicher Vorschläge) kam es ausschließlich wegen fehlender tschechischer Bewilligung. Damit wurde aber keinesfalls das Begehungsrecht des Grenzweges annulliert. Seit 2010 gilt der Grenzweg als „ungelöstes Problem“ oder „offene Frage“. Eine Sperrung ist aber nicht erkennbar.

Zusatz: Das gilt so nur für den Grenzweg. Ein Begehen des etwa 30 m parallel laufenden Entenpfützenweges ist damit nicht erlaubt. Zwar könnte die tschechische Nationalparkverwaltung da kulant sein – man könnte ja eine ein paar Dutzend Meter neben einem erlaubten Kernzonenweg liegende schöne Aussicht miterlauben – aber das ist sie aber nun mal bekanntermaßen nicht.

Warum also Videos löschen?

Und Bußgeld? — Also, ich denke, wenn die Nationalparkverwaltung wegen Begehens des Grenzweges Bußgelder verhängt, so ist dies zumindest – leicht rechtsmängelbehaftet.

 

Schlussbemrkung: Es ist der Grenzweg, der je nachdem, mal 5 Meter in Deutschland, mal 5 Meter in Tschechien verläuft. In Tschechien gilt natürlich tschechisches Recht. Den Tschechen kann die deutsche Wegekommission schnuppe sein. Doch auch hier Einspruch Euer Ehren. Tschechien und Deutschland sind in Freundschaft miteinander verbundene Länder. Bei solchen Grenzen gibt es immer nur einen Grenzweg, der gewissenmaßen als „Niemandsland“ gilt. Anders war es an der deutsch-deutschen Grenze von 1951 bis 1989: Da verliefen dicht beeinander zwei Postenwege, je auf beiden Seiten der Grenze einer. Und Gnade dir Gott, wenn du einen Meter drüber warst: Verhaftung, vorgehaltene MPi und rein in die Mühlen der Strafverfolgungsbehörden. Ich denke, so schlimm, dass wir deutschen Wanderer uns einen eigenen „Postenweg Ost“ ausschließlich auf deutscher Seite treten müssen um von unserem in Deutschland bestehenden Recht, den Grenzweg zu bewandern, Gebrauch machen zu können – so weit ist es nun doch nicht schon wieder. Auch wenn es heißt, dass deutsche und tschechische Ranger da gemeinsam auf Streife gehen. Fast könnt man denken, sie haben einen gemeinsamen Feind: Den Wanderer.

 


XX.XX.2014 Initial (Aufsatz Hanspeter Mayr)
20.10.2016 Seite gelöscht.
02.02.2017 Seiten aus http://www.archive.org wiederhergestellt.
15.07.2020 Seite überarbeitet, Protokollauszüge hinzugefügt.
03.08.2020 Durchsicht.

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